Karriereplanung mit dem Aufstiegs-BAföG
Zum 1. August 2020 gibt es zahlreiche Verbesserungen bei der Aufstiegsförderung von Fach- und Führungskräften.
Das Aufstieg-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu gehören Meisterin und Meister genauso wie Erzieher/in, Betriebswirt/in, Techniker/in und Fachwirt/in.
Mit umfassenden Modernisierungen und Leistungsverbesserungen wurde das Aufstieg-BAföG im August 2020 noch attraktiver für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Gefördert werden nun berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. sie muss nicht – wie bisher – zurückgezahlt werden. Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Informationsmaterial
Video Aufstieg-BaföG
Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung
Antragsformulare